ab 1.1.24 ist das e-Rezept Pflicht. Wir schicken Ihr Rezept in eine Cloud (virtuelle Speicherung) und mit Ihrer Chipkarte können sie es in jeder Apotheke einlösen.
Beim ersten Rezept im Quartal benötigen wir immer Ihre Versichertenkartevorher – ohne diese können wir kein e-Rezept losschicken.
Bei diesem neuen Verfahren müssen Sie das Rezept nicht mehr aus der Praxis abholen, sondern gehen mit Ihrer Versichertenkarte 2 Tage nach Bestellung in die Apotheke und holen ihre Medikamente direkt dort ab.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst in die Apotheke gehen, können wir einen Ausdruck vom e-Rezept erstellen, mit dem ihr Angehöriger dann das Medikament in der Apotheke erhält. Ebenso verhält es sich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen von der Apotheke beliefert werden. – Bitte informieren Sie uns, wenn Sie einen Papierausdruck benötigen.